Wie viele Exemplare müssen abgegeben werden?
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Auch diese Frage ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, daher empfiehlt es sich in der jeweiligen Studienordnung nachzusehen oder im Prüfungsamt danach zu fragen. In der Regel werden drei gebundene Exemplare verlangt, ein Exemplar verbleibt im Prüfungsamt und jeweils eine Arbeit erhält der Erst- und Zweitgutachter. Daneben verlangen viele Universitäten inzwischen die Abgabe der Arbeit in elektronischer Form, damit diese auf Plagiate überprüft werden kann. Für die Abgabe der Arbeit gelten Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Daher empfiehlt es sich, auch die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes in Erfahrung zu bringen, damit die Arbeit wirklich fristgerecht eingereicht werden kann.