Wer kann eine Bachelorarbeit betreuen?

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Für die Betreuung der Bachelorarbeit benötigen Sie zwei Betreuer. Ein Betreuer muss ein Professor Ihres Studienganges sein, als Zweitbetreuer kann ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität gewählt werden oder ein Mitarbeiter des betreuenden Unternehmens. Bei der Wahl eines externen Betreuers, gibt es von Seiten der Universität meist konkrete Vorgaben. Diese können beim Prüfungsamt erfragt oder in der Studienordnung nachgelesen werden. Meist wird verlangt, dass der externe Betreuer einen gleichwertigen Studienabschluss besitzt, wie er von dem Studierenden angestrebt wird. In diesem Fall wäre dies ein Bachelorabschluss. Darüber hinaus wird eine langjährige (meist 5 Jahre) Berufserfahrung vorausgesetzt. Erfüllt der gewünschte Betreuer diese Kriterien nicht, kann er als Praxisbetreuer eingesetzt werden. Gerade bei der Wahl eines externen Betreuers empfiehlt es sich, sehr genau darauf zu achten, ob dieser von der Universität auch zugelassen wird, damit daraus später keine Probleme entstehen.  

Generell sollte bei der Wahl der Betreuer darauf geachtet werden, ob diese einen wissenschaftlichen oder praktischen Bezug zur Thematik haben. Die Wahl der Prüfer liegt dabei in den Händen der Studierenden. Es ist also Ihre Aufgabe zwei geeignete Personen für die Betreuung und Bewertung Ihrer Arbeit zu finden.

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