Ist Ghostwriting strafbar ?
So funktioniert acadoo
Ghostwriting ist in Deutschland eine Dienstleistung und damit grundsätzlich legal. Allerdings dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Daher treten unsere Ghostwriter mit der Annahme des vereinbarten Honorars ihre Autorenrechte unbegrenzt an den Kunden ab. Unsere Kunden müssen die Ghostwriter in der eigenen Arbeit daher nicht erwähnen und agieren legal.
Im akademischen Bereich können sich allerdings strafrechtliche Konsequenzen daraus ergeben, wenn eine nicht selbstständig verfasste Arbeit als eigene Leistung ausgegeben wird. Hier gibt es allerdings keine bundesweit einheitliche Regelung, denn die Universitäten handhaben die Problematik sehr unterschiedlich. Besteht eine Universität nur auf eine einfache schriftliche Versicherung der selbstständigen Arbeit, kann die falsche Angabe nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Anders sieht es bei einer eidesstattlichen Versicherung aus. Diese wird von vielen Universitäten am Ende einer Qualifikationsarbeit verlangt. Hier müssen die Studierenden „an Eides statt“ versichern, dass Sie die Arbeit verfasst und dabei keine anderen Hilfsmittel als die in der Arbeit angegebenen verwendet haben. Aus dieser Versicherung können sich durchaus strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Dafür muss das Ghostwriting allerdings nachgewiesen werden, was ohne die Mithilfe des Ghostwriters nicht möglich ist. Unsere Autoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln jeden Auftrag mit der gebotenen Diskretion.